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   OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05   

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https://dejure.org/2006,7100
OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 6 U 1610/05 (https://dejure.org/2006,7100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von Berechtigungsvertrag und nachfolgendem Verlagsvertrag im Hinblick auf denVertrieb gedruckten Notenmaterials und Herstellung und Vertrieb von Tonträgern; Verschaffung urheberrechtlich geschützter, absoluter Rechte im Rahmen eines Musikverlagsvertrages durch ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 29 Abs. 1, 32a, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97; ; UrhG § 32a; ; BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 § 32a; BGB § 812
    Folgen der Abtretung der Urheberrechte eines Tonkünstlers an die GEMA - zu Unrecht erfolgte Anmeldung eines Musikwerks bei der GEMA als Urheberrechtsverletzung? - Prüfung der Unangemessenheit im Sinne von § 32a UrhG einer vertraglich vereinbarten Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Kann Tonkünstler Urheberrechte mehrfach abtreten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte aus § 812 ff BGB müssen zunächst daran scheitern, dass die Auszahlung eines "Verlagsanteils" durch die GEMA an die Beklagte als eine zielgerichtete Leistung der GEMA an die Beklagte anzusehen ist, weshalb ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Ausgleich allein innerhalb dieses Leistungsverhältnisses zu erfolgen hätte (hierzu BGHZ 40, 272/278; Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl., § 812 Anm. 2, 3, 43 mwN).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Der Kläger bezieht sich hierbei insbesondere auf die Entscheidungen BGH NJW 1978, 698, BGH GRUR 1988, 812 ("Ein bisschen Frieden"), BGH GRUR 1988, 810 ("Fantasy"), BGH GRUR 1981, 267 ("Dirlada"), sowie BGH GRUR 1991, 531 und 533 ("Brown Girl" I und II).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05
    Die bloße GEMA-Anmeldung der Musikwerke "Mambo No. 5 (A little bit of ...)" und "Bob the builder" durch die Beklagte kann noch keine unmittelbare Verletzung von Urheberrechten (oder Verlagsrechten) darstellen, weil sie in die Beziehung zwischen dem Urheber (bzw. Rechteinhaber) und dem geschützten Werk nicht eingreift, sondern allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Teilnahme an einer dadurch veranlassten unberechtigten Nutzungshandlung gewürdigt werden kann (BGH GRUR 1999, 152, 154 "Spielbank-Affaire").
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Das Berufungsgericht hat die gesamte Klage abgewiesen (OLG München OLG-Rep 2006, 398).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 14 O 252/19
    Diese Ansprüche erlangte die Klägerin durch Leistung der Beklagten, die auf eine vermeintliche vertragliche Forderung der Beklagten zahlte (vgl. insoweit auch OLG München, ZUM 2006, 473, 478; a.A. Ventroni, ZUM 2017, 187, 204).
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